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Was ist die Einlagensicherung der Banken?
Die Einlagensicherung sichert in einem gewissen Umfang die Rückzahlungsansprüche der Kunden eines Kreditinstituts, sollte das Kreditinstitut nicht in der Lage sein die Einlagen des Kunden zurückzuzahlen. Dies könnte z.B bei einer Insolvenz der Bank der Fall sein.
Details zur gesetzlichen Einlagensicherung:
Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) trat am 01.08.1998 in Kraft und setzte bereits damals EG-Richtlinien in deutsches Recht um. Alle Banken sind seit diesem Zeitpunkt verpflichtet, ihre Einlagen durch Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu sichern.
Die Mindestdeckung für Einlagen ab dem 30. Juni 2009 wurde auf 50.000 Euro angehoben und die bisherige Selbstbeteiligung von Anlegern in Höhe von 10 Prozent abgeschafft worden.
Ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100.000 Euro und eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf höchstens 1 Monat vorgesehen.
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