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Was ist der Sparerfreibetrag / Sparerpauschbetrag?

 

Zum Begriff des Sparerfreibetrag / Sparer-Pauschbetrages:

Der Sparerfreibetrag ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuergesetz. Der Sparerfreibetrag bezeichnete im Zeitraum von 1975 bis 2008 den Betrag, in dessen Höhe die Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei waren.

Seit der Einführung der Abgeltungssteuer, dem 01.01.2009, wurde der Begriff Sparerfreibetrag vom Begriff Sparer-Pauschbetrag abgelöst.

 

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparerfreibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag wurde zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zusammengefasst (nach § 20 Abs. 9 EStG).

 

 

Sollten Sie noch Anregungen zu unserer Seite oder gegebenfalls auch Fragen haben, können Sie sich gerne unter dem angegeben Feld "Kontakt" per E-Mail an uns wenden.

 

Was nutzt dem Anleger der Sparerpauschbetrag?

Um den Freibetrag nutzen zu können, muss der Kunde bei seiner Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag einreichen. Sollte er mehrere Konten haben, kann er auch mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken einreichen, deren Gesamtsumme aber nicht die Höhe von 801 Euro übersteigen darf.

Der direkte Nutzen des Kunden liegt also darin, dass Zinserträge auf Finanzkonten bis zu einem Betrag von 801 Euro steuerfrei sind. Man erhält diese Steuerbegünstigung jedoch nur, wenn auch der jeweilige Freistellungsauftrag in der jeweils relevanten Höhe bei der Bank gestellt wurde.

 

Höhere freiwillige Absicherungen von Banken sind desweiteren ebenfalls möglich.

 

 
 
 
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