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Zum Begriff des Sparerfreibetrag / Sparer-Pauschbetrages:
Der Sparerfreibetrag ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuergesetz. Der Sparerfreibetrag bezeichnete im Zeitraum von 1975 bis 2008 den Betrag, in dessen Höhe die Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei waren.
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer, dem 01.01.2009, wurde der Begriff Sparerfreibetrag vom Begriff Sparer-Pauschbetrag abgelöst.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparerfreibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag wurde zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zusammengefasst (nach § 20 Abs. 9 EStG).
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